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Wahlschein beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Wenn eine Wahl stattfindet, können Sie ca. 4 Wochen vor der Wahl hier Ihren Antrag stellen. Sie können auch den QR Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte verwenden.

Die Zuständigkeit liegt bei der örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.