Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Samtgemeinde Wathlingen ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite portal.wathlingen.de, aber nicht für weitere Webseiten und Subdomains, die nicht über dieses System angeboten werden.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht in vollem Umfang barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Derzeit werden folgende Anforderungen unterstützt

  • Ausreichende Kontraste
  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
  • Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsives Webdesign).
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (insbesondere .pdf, .doc, etc.) - teilweise

Begründung:

Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die zum Teil bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format leider nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden schrittweise angepasst.

  • Dokumente, die von Dritten (z.B. anderen Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
  • Redaktionelle Inhalte - teilweise

Begründung:

Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.

Ihre Hinweise und Anregungen

Wir bemühen uns die Internetseite fehler- und barrierefrei zu halten. Falls dies einmal nicht zutreffen sollte, kontaktieren Sie gerne die Redaktion. Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.

Wenden Sie sich gerne an:

Samtgemeinde Wathlingen

Am Schmiedeberg 1

29339 Wathlingen

E-Mail: info@wathlingen.de

 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: (0511) 120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.06.2023 überprüft.

Methodik der Bewertung: Selbstbewertung