SEPA Lastschrift


Erteilung einer SEPA-Lastschrift

Leistungsbeschreibung


Der bequemste Weg für die Zahlung von Steuern, Gebühren, Beiträgen, Entgelten usw. ist das Lastschriftverfahren. Dabei werden die zu entrichtenden Zahlungen in der jeweils fälligen Höhe zu den gesetzlichen oder vertraglichen Fälligkeitsterminen von Ihrem Konto eingezogen. Die Grundlage dafür ist ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat. Damit erteilen Sie uns als Kommune schriftlich die Erlaubnis, die fälligen Zahlungen von Ihrem Konto abzubuchen.

Rechtsgrundlage


§ 675j Absatz 1 BGB

Kontakt

  • Amt Finanzen

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter:in Frau Alina Abraham