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Hundehaltung, Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Spezielle Hinweise

Ihre Ansprechpartnerin in der Samtgemeinde Wathlingen ist Patrycja Bachmann, Rathaus Nienhagen, Zimmer 5. Gerne helfen Ihnen auch die anderen Kolleginnen in den Bürgerbüros in den Rathäusern Nienhagen und Wathlingen.

Spezielle Hinweise

Ihre Ansprechpartnerin in der Samtgemeinde Wathlingen ist Patrycja Bachmann, Rathaus Nienhagen, Zimmer 5. Gerne helfen Ihnen auch die anderen Kolleginnen in den Bürgerbüros in den Rathäusern Nienhagen und Wathlingen.

  • ausgefüllte Anmeldung
  • Kopie Impfausweis
  • Nachweis über Registrierung
  • Haftpflichtversicherung
  • Sachkunde Nachweis

Gebühr: 13,50 EUR - 23,50 EUR

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.