Hundehaltung, Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Ihre Ansprechpartnerin in der Samtgemeinde Wathlingen ist Patrycja Bachmann, Rathaus Nienhagen, Zimmer 5. Gerne helfen Ihnen auch die anderen Kolleginnen in den Bürgerbüros in den Rathäusern Nienhagen und Wathlingen.
Zuständige Stelle
Ihre Ansprechpartnerin in der Samtgemeinde Wathlingen ist Patrycja Bachmann, Rathaus Nienhagen, Zimmer 5. Gerne helfen Ihnen auch die anderen Kolleginnen in den Bürgerbüros in den Rathäusern Nienhagen und Wathlingen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllte Anmeldung
- Kopie Impfausweis
- Nachweis über Registrierung
- Haftpflichtversicherung
- Sachkunde Nachweis
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.