Bestattungskosten, Übernahme


Leistungsbeschreibung


Die Bestattungspflicht ergibt sich aus § 8 Niedersächsisches Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG).

Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:

  1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
  2. die Kinder,
  3. die Enkelkinder,
  4. die Eltern,
  5. die Großeltern
  6. und die Geschwister

Wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen vertraglich festgelegt, wer für die Bestattung zu sorgen hat, so hat diese Person unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht des § 8 Absatz 3 BestattG für die Bestattung zu sorgen.

Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Sterbeurkunde
  • Nachweis über Vermögen und Einkommen des Verstorbenen der letzten 3 Monate
  • Nachweis über Vermögen und Einkommen des Antragstellers der letzten 3 Monate
  • Mietvertrag des Antragstellers
  • Nachweis über sonstige monatliche Belastungen des Antragstellers
  • Rechnung der Bestattung
  • Gebührenbescheid über Grabstätte

Rechtsgrundlage


§ 74 SGB XII

§ 1968 BGB

Kontakt

  • Amt Bürgerservice, Ordnung und Soziales

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter:in Frau Ines Reinsch
  • Sachbearbeiter:in Frau Nicole Hallmann
  • Sachbearbeiter:in Frau Birgit Baumgartner