Darlehen, ergänzend, Antrag nach § 37 SGB XII


Leistungsbeschreibung


Kann ein Bedarf der Teil des Regelbedarfes ist nicht oder nur teilweise aus eigenen Mitteln bestritten werden, kann dieser Bedarf darlehensweise erbracht werden. Bevor eine darlehensweise Übernahme in Betracht kommt sind jedoch sämtliche Mittel zur Selbst- oder Fremdhilfe auszuschöpfen.

Es muss sich außerdem um einen Bedarf handeln, der kurzfristig zu decken ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Leistungsbescheid SGB XII
  • Nachweis über unabweisbaren Bedarf

Rechtsgrundlage


§ 37 SGB XII

Kontakt

  • Amt Bürgerservice, Ordnung und Soziales

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter:in Frau Ines Reinsch
  • Sachbearbeiter:in Frau Nicole Hallmann
  • Sachbearbeiter:in Frau Birgit Baumgartner