Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Antrag nach SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Antrag nach SGB XII
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.
Darüber hinaus werden Mehrbedarfe anerkannt bei
- Alter und Nachweis des Merkzeichens “G",
- voller Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens “G",
- Schwangerschaft,
- Alleinerziehung von Kindern,
- kostenaufwendiger Ernährung bei Krankheit,
- Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung,
- gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfBM oder vergleichbarer Einrichtung und
- Leistungsberechtigten mit Behinderungen, die Hilfe zur Schulbildung oder hochschulischen Ausbildung nach § 112 SGB IX erhalten
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über Vermögen und Einkommen des Antragstellers der letzten 3 Monate
- Mietvertrag des Antragstellers
- Nachweis über sonstige monatliche Belastungen des Antragstellers
- Rentenbescheid
- Einstellungsbescheid Jobcenter / Wohngeldstelle
- Versicherungspolice Hausratversicherung
- Versicherungspolice Haftpflichtversicherung
- Erklärung über Einkommen und Vermögen im Ausland
Rechtsgrundlage
§ 41 SGB XII