BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen


Leistungsbeschreibung

Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist eine sogenannte Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast, in Ortsdurchfahrten der Erlaubnis der Gemeinde. Für jede Maßnahme, wie z.B. das Aufstellen eines Containers, der nicht auf Ihrem privaten Grundstück steht und damit eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraums beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Ausgefüllter Antrag unter Angabe des Zeitraumes, sowie Standort der in Anspruch genommenen öffentlichen Fläche

Es entsteht eine Gebühr von 25,00 €.

§ 18 Nds. Straßengesetz