Ausfüllhinweis
Auf den nachfolgenden Seiten werden zunächst grundlegende Angaben zur Meldung abgefragt. Anschließend geht es um Sie als meldende Person.
Soweit Nachweise erforderlich sind, werden diese an der jeweiligen Stelle gleich abgefragt.
Die bearbeitende Stelle braucht diese Informationen, um Ihr Anliegen prüfen zu können. Soweit Angaben verpflichtend angegeben werden müssen, sind diese in der Beschriftung des Feldes oder der Auswahlmöglichkeiten gekennzeichnet. Soweit Sie bei den freiwilligen Angaben nichts eintragen, kann es sein, dass Sie später nochmals nach den fehlenden Informationen gefragt werden. Dabei kann es zu Verzögerungen kommen.